Bürgerbegehren/Stadtspiegel

Veröffentlicht am 02.07.2016 in Fraktion

Walter Thesz, SPD Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat

SPD Fraktion informiert

In der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2016 hat der Gemeinderat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Grünen und Pro Spaichingen den Antrag auf ein Bürgerbegehren nach   § 21 GemO zum Erhalt des Spaichinger Stadtspiegels als unzulässig erklärt.
Die SPD Gemeinderatfraktion hat im Vorfeld der Entscheidung um Prüfung der uns seit kurzem bekannten Sachlage beim Fachverband "Mehr Demokratie Baden-Württemberg" gebeten.
Folgende Auskunft hat der o. g. Fachverband uns am 22.06.16 übermittelt:

 

 

 

 

Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016 um 11:14 Uhr
Von: "Mehr Demokratie BW" <info@mitentscheiden.de>
An: "Walter Thesz" <wthesz@web.de>
Betreff: Re: Auskunft - Bürgerbegehren - falsche Zahlen aus dem Rathaus 


Bürgerbegehren Spaichingen

Als bundesweit tätiger Fachverband mit etwa 10.000 Mitgliedern evaluiert "Mehr Demokratie e.V." fortlaufend aktuelle Verfahren der Bürgerbeteiligung und der direktdemokratischen Mitbestimmung.
Den Umgang der Gemeinde Spaichingen bei der Gemeinderatssitzung am 20. Juni mit dem derzeitig vorliegenden Bürgerbegehren halten wir für nicht sachgemäß. Die Bürgerinitiative hat vor Beginn der Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren bei der Gemeinde die aktuelle Zahl der Wahlberechtigten in Spaichingen angefragt und dazu eine Auskunft vom Hauptamtsleiter erhalten (die betreffende E-Mail mit eindeutiger Aussage liegt vor). Die Bürgerinitiative hat in dieser Sache gar keine andere Wahl als sich auf solche Auskünfte der Gemeinde zu verlassen. Gemäß der von der Gemeinde angegebenen Zahl der Wahlberechtigten wurden 7 % der gültigen Unterschriften eingereicht. Dass nun die Gemeinde eine andere Berechnungszahl zur Grundlage nimmt, um das Bürgerbegehren wegen 40 fehlender Stimmen als unzulässig anzulehnen, ist ein hoch kritischer Schritt.

Wir raten der Bürgerinitiative sich in der Angelegenheit an die Kommunalaufsicht zu wenden und überprüfen zu lassen, ob sich die Gemeinde hier rechtskonform verhalten hat. Aus unserer Perspektive ist das stark anzuzweifeln. Wenn die nun von der Gemeinde angegebene erhöhte Zahl der Wahlberechtigten zutrifft, hätte der Initiative auf jeden Fall das Recht eingeräumt werden müssen, die fehlenden Unterschriften in einem angemessenen Zeitraum nachreichen zu können. Denn wenn sich keine neuen Hinweise ergeben ist es ursächlich der Fehlangabe der Gemeinde zu zurechnen, dass zu wenige Unterschriften vorhanden waren.

Die Kommunalaufsicht sollte den Vorgang prüfen. Gegebenenfalls kann die Abstimmung im Gemeinderat zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dann wiederholt werden. Die mittlerweile vorliegenden fehlenden 40 Unterschriften sind dann natürlich mit einzubeziehen.

Zusätzlich oder nach entsprechend kritischer Antwort der Kommunalaufsicht könnte die Bürgerinitiative den Bürgermeister bitten nach dem abgelehnten Bürgerbegehren selbst ein Ratsreferendum zu der Sache im Gemeinderat zu beantragen. Mit einer 2/3-Mehrheit könnte dann der Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid beschließen und so die unglückliche Situation auflösen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sarah Händel
Landesgeschäftsführerin,
Mehr Demokratie Baden-Württemberg

 


Walter Thesz
SPD Fraktionsvorsitzender

 
 

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