Ortschaftsräte beantragen Vermittlungsausschuss zur unechten Teilortswahl

Veröffentlicht am 17.01.2024 in Pressemitteilungen

Die Mitglieder des Ortschaftsrates Möhringen haben über alle Parteigrenzen hinweg am Dienstag einen Antrag eingereicht, der die Einberufung eines Vermittlungsausschusses zur Debatte über die beschlossene Abschaffung der unechten Teilortswahl fordert.

Der Gemeinderat hat am 11.12.23 mehrheitlich beschlossen, die unechte Teilortswahl entgegen dem mehrheitlichen Votum des Möhringer Ortschaftsrates abzuschaffen. Die Zusicherung von 5 Gemeinderatssitzen für den Ortsteil Möhringen war bei der Eingemeindung ein wichtiges Zugeständnis und ist daher auch im Eingemeindungsvertrag fest verankert. Die Abkehr von der unechten Teilortswahl widerspricht den vertraglichen Vereinbarungen. Um diese Meinungsverschiedenheit zwischen Ortschaftsrat und Gemeinderat ausräumen zu können wollen die Ortschaftsratsmitglieder im sogenannten Vermittlungsausschuss auf ein Einvernehmen hinarbeiten.

Der Vermittlungsausschuss ist genau für solche Fälle vorgesehen und in der Hauptsatzung verankert. Ihm gehören je 3 Mitglieder des Ortschaftsrates und des Gemeinderates sowie der Oberbürgermeister und der Ortsvorsteher an.

Als Grundlage für die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss fordert der Ortschaftsrat zudem ein unabhängiges rechtliches Gutachten zur Frage, ob die Abschaffung der Teilortswahl durch den Gemeinderat mit den klaren Regelungen des Eingemeindungsvertrags vereinbar ist und welche Regelung letztlich höher wiegt.

Der Ortschaftsrat will die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht als Affront gegenüber dem Gemeinderat verstanden wissen. Der Ausschuss soll vielmehr ein Forum für den Meinungsaustausch und die gegenseitige Annäherung sein. Dem Ortschaftsrat geht es auch um die Rechtssicherheit der Entscheidung des Gemeinderates bezüglich möglicher Klagen zur Nichteinhaltung des Eingemeindungsvertrages. Eine Klärung dieses Aspekts im Vermittlungsausschuss liegt sowohl im Interesse Möhringens als auch der Gesamtstadt.

 

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